Allgemeine
Liefer- u. Geschäftsbedingungen (AGB)
v.
01. 01. 2007 für den Bezug von
Kfz-Versicherungsdoppelkarten
für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen
der
Fa.
Dietmar Schwind Versicherungen u. Dienstleistungen D- 08248 Klingenthal Quittenbachstrasse 33
1. Der gebotene Versicherungsschutz
bezieht sich ausschließlich auf in Deutschland zugelassene
Fahrzeuge.
Der
hierbei gewährte Versicherungsschutz ist ausnahmslos auf die Kfz-Halter-Haftpflicht
beschränkt.
2. Versicherungsschutz
wird geboten für:
a)
Überführungsfahrten nur innerhalb Deutschlands
(Versicherungskarten für Kurzzeitkennzeichen)
b)
Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland (Versicherungskarten für
Ausfuhrkennzeichen).
3. Der Versicherungsnehmer,
als Verwender der Versicherungskarte für Ausfuhr- bzw.
Kurzzeitkennzeichen,
ist
mit Namen und vollständiger Adresse zu erfassen. Bei Nachfrage,
insbesondere im
Schadenfall, haben
diese
Daten jederzeit zur Verfügung zu stehen und sind der Fa. D. Schwind
mitzuteilen.
Für den Fall, dass die Doppelkarten an Untervermittler
weitergegeben werden, sind diese ebenfalls zu
erfassen, wobei sicherzustellen ist, dass diese
Lieferbedingungen auch für jene bindend gelten, wie ggf. auch
für
jeden weiteren Zwischenvermittler. Es muss gewährleistet sein, dass
der Lauf der Karte in jedem Fall bis
zum
Endbezieher/Versicherungsnehmer (VN) nachvollzogen und im
Bedarfsfall aufgezeigt werden kann.
4. Die Versicherungskarten
dürfen in keinem Fall blanko an den Endkunden/VN ausgehändigt
werden.
5. Eine zeitlich additionelle Verwendung von mehreren
Versicherungskarten ist nicht zulässig.
6. Durch Vornahme von Ausbesserungen
und/oder Änderungen auf
den Versicherungskarten verlieren diese
ihre
Gültigkeit. Die Versicherungskarte
ist eine
so genannte Gesamturkunde,
ausgestellt durch den
Risikoträger.
Einzelne Blätter auch Deckblätter
oder Teile von Blättern dürfen
nicht entfernt werden.
Wer dies tut macht
sich gem. § 267 Abs. 1
StGB strafbar.
7. Ein Umtausch von
verschriebenen/ungültigen Versicherungskarten ist nur bei Rückgabe des vollständigen
Kartensatzes, der direkt
bei der Fa. D. Schwind bezogenen Versicherungskarten möglich.
Ein
Umtausch von nicht vollständig eingereichten Doppelkarten oder von
in jedem Fall widerrechtlich
veränderten Doppelkarten wird von den
Versicherungsgesellschaften ohne ausreichende Begründung und
somit
auch von der Fa. D. Schwind nicht
anerkannt.
Die
zum Umtausch eingereichten Doppelkarten sind sortiert
und zusammengeklammert in einer Liste zu
erfassen
und an die Fa. D. Schwind zu senden. Der Umtausch wird auf Basis der
ursprünglich an die
Fa.
D. Schwind gezahlten Prämie bzw. auch durch Austausch gegen neue
Doppelkarten vorgenommen.
Der
Umtausch der Doppelkarten bzw. die Prämienrückerstattung erfolgt i
d.R. mit Ihrer nächsten Bestellung.
Der
Umtausch bzw. die Prämienrückerstattung erfolgt immer unter dem
Vorbehalt der Anerkennung des
Umtausches durch die
Versicherungsgesellschaft.
8. Reklamationen
werden nur anerkannt,
wenn diese schriftlich und am Tag des Empfangs der Ware erfolgen.
9. Die Versicherung für Kurzzeit- als auch Ausfuhrkennzeichen
unterliegt der Versicherungssteuer
(gem. §1
Abs.
1 Vers. St. G.). Die Bemessungsgrundlage für die
Versicherungssteuer ist die dem VN gegenüber auf
dem
Versicherungsdokument oder /und auf
Ihrer Rechnung als Entgelt ausgewiesene Prämie für die
jeweilige
Versicherungskarte (Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen). In der auf
den Versicherungskarten
aufgedruckten Brutto-Prämie ist die Versicherungssteuer
bereits enthalten. Eine
Weitergabe der
Versicherungskarten
gegen ein Entgelt, das zu einer höheren als der bereits
ausgewiesenen auf der
Versicherungskarte
aufgedruckten und abgeführten
Versicherungssteuer führt, ist ausgeschlossen. Der
Vermittler
hat die Fa. D. Schwind ggf. von Steuernachforderungen im
Zusammenhang mit vertragswidriger
Erhöhung des
steuerpflichtigen Versicherungsentgelts freizuhalten.
10.
Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse oder nach
Vereinbarung auf Rechnung
mit einer
Zahlungsfrist
von einem Tag nach erhalt der Ware.
12.
Der Versand erfolgt mit einem Paketdienst bzw. der Deutschen Post, in
der Regel werden Sie Ihre Ware am
Tag
nach Ihrer Bestellung,
geht diese Montag bis Freitag bis 16 Uhr bei uns ein, erhalten.
13.
Bei Verstoß gegen die Geschäfts- und Lieferbedingungen behält die
Fa. D. Schwind sich vor, den
Vertragspartner für etwaige daraus
resultierende Schäden haftbar zu machen.
14.
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist 08209 Auerbach. Die
Fa. D .Schwind bleibt berechtigt, nach
ihrer Wahl, den Vertragspartner auch
an einem anderen bzw. seinem Sitzgericht zu verklagen.
15.
Die Lieferverträge unterstehen deutschem Recht.
16.
Sollten einzelne oder mehrere Bestandteil dieser Lieferbedingungen
unwirksam oder nichtig sein bzw.
werden,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
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